🌱 Saatgut-Tausch
Version 1.0 · offiziell veröffentlicht
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Saatgut-Tausch-Lizenz

Eine freie Community-Lizenz für Züchtungen, Landsorten und Sortenraritäten. Damit deine Sorte für immer frei bleibt und niemand sie kommerziell wegpatentieren kann.

Warum es diese Lizenz gibt

🌿 Sortenvielfalt gehört allen — nicht in kommerzielle Register

Jede Züchtung, jede alte Landsorte, jede Kreuzung ist ein Stück Kulturgut. Ohne engagierte Hobbyzüchter:innen wären viele Sorten längst verschwunden. Gleichzeitig können moderne Sortenschutz-Register genau diese Vielfalt kommerziell verriegeln. Die Saatgut-Tausch-Lizenz (SGT-Lizenz) verhindert das: wer eine Sorte unter SGT weitergibt, macht sie für immer frei nutzbar und verpflichtet alle Empfänger:innen dazu, sie ebenso frei weiterzugeben.

Die SGT-Lizenz reiht sich ein neben Open Source Seeds (OSS) von Johannes Kotschi und OpenBreeding von Lukas Wallmann (samen-tauschen.org). Alle drei Lizenzen verfolgen das gleiche Ziel — die SGT-Lizenz will einen niedrigschwelligen, klar verständlichen Weg für die Hobbygärtner-Community bieten.

Auf einen Blick

Deine Freiheiten und Pflichten

✅ Vier Freiheiten

🌱 1. Nutzen

Du darfst die Samen anbauen, ernten und vermehren — im Hausgarten, im Verein, in der Solawi, kommerziell im landwirtschaftlichen Anbau.

🌾 2. Vermehren

Du darfst die Sorte samenfest weitervermehren und aus deiner Ernte selbst wieder neue Samen gewinnen — für dich und andere.

🔄 3. Weitergeben

Du darfst die Samen tauschen, verschenken oder verkaufen — an Freunde, Vereine, kleine Saatgut-Anbieter.

🧬 4. Weiterentwickeln

Du darfst mit der Sorte weiterzüchten, kreuzen, selektieren. Neue Sorten daraus stehen wieder unter SGT-Lizenz.

📋 Vier Pflichten

🙋 1. Züchter nennen

Bei jeder Weitergabe muss der ursprüngliche Züchter oder Herkunftshinweis genannt werden. Bei mehreren Zuchtstufen wird die Kette dokumentiert.

🔗 2. Gleiches Recht (ShareAlike)

Wenn du die Sorte weitergibst — auch nach Weiterzüchtung — steht sie unter der SGT-Lizenz oder einer gleichwertigen freien Lizenz (OSS, OpenBreeding, CC-BY-SA).

🚫 3. Kein Sortenschutz

Es ist ausgeschlossen, die Sorte oder eine daraus abgeleitete Sorte in ein kommerzielles Sortenschutz-Register (Bundessortenamt, EU-Sortenschutz) einzutragen.

✍️ 4. Ehrliche Angaben

Kreuzungsherkunft, Generation und Züchtungsjahr werden — soweit bekannt — bei der Weitergabe wahrheitsgemäß angegeben.

Im Vergleich

SGT, OSS und OpenBreeding

Alle drei Lizenzen teilen das ShareAlike-Prinzip (Weitergabe unter gleicher Lizenz). Sie unterscheiden sich in Formulierung, Zielgruppe und Ausschluss-Regeln.

SGT-Lizenz OSS (Kotschi) OpenBreeding
Vermehrung erlaubt Ja Ja Ja
Weitergabe frei Ja Ja Ja
Kommerzielle Nutzung Ja (unter SGT-Weitergabe) Ja Ja
ShareAlike (Weitergabe unter gleicher Lizenz) Ja Ja Ja
Sortenschutz-Verbot Ja Ja Ja
Züchter-Namensnennung Pflicht Pflicht Pflicht
Zielgruppe Hobbyzüchter, Community Agrar-Wissenschaft, Landwirtschaft Community (samen-tauschen.org)
Sprache Alltagssprache, kurz Rechtlich präzise Community-nah
Kompatibel mit den anderen Ja, ShareAlike-kompatibel Formal separat Formal separat

Die SGT-Lizenz ist bewusst zu OSS und OpenBreeding kompatibel: Sorten unter einer dieser Lizenzen dürfen unter SGT weitergegeben werden und umgekehrt, solange die Kernprinzipien (ShareAlike + Sortenschutz-Verbot + Namensnennung) gewahrt bleiben.

Volltext

Der Lizenztext (Version 1.0)

Präambel

Pflanzensorten sind über Jahrhunderte gemeinschaftliches Kulturgut. Die Saatgut-Tausch-Lizenz (im Folgenden „SGT-Lizenz") stellt sicher, dass eine unter ihr weitergegebene Sorte für alle Menschen dauerhaft frei zugänglich, vermehrbar und weiterentwickelbar bleibt und keiner nachträglichen Einschränkung durch Sortenschutzrecht unterworfen wird.

§ 1 Anwendungsbereich

Die SGT-Lizenz gilt für Saatgut, Pflanzenteile und Samen jeder Sorte, die von der oder dem Rechteinhaber:in ausdrücklich unter dieser Lizenz weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt durch Kennzeichnung (Aufdruck „SGT-Lizenz" auf Tütchen, Etiketten oder Beipackzettel) oder digital durch Angabe im Sortenpass auf saatgut-tausch.de.

§ 2 Gewährte Rechte

Die Empfänger:in erwirbt mit der Übergabe folgende Rechte an der Sorte:

  • Nutzung: Anbau und Ernte, für private wie erwerbsmäßige Zwecke.
  • Vermehrung: Gewinnung neuer Samen aus der Ernte, in unbegrenzter Menge.
  • Weitergabe: Verschenken, Tauschen, entgeltlicher Verkauf des gewonnenen Saatguts.
  • Weiterentwicklung: Kreuzung, Selektion, Weiterzucht zu neuen Sorten.

§ 3 Bedingungen der Weitergabe

Wer Saatgut dieser Sorte oder daraus abgeleiteter Sorten weitergibt, verpflichtet sich zu Folgendem:

  • Namensnennung: Der ursprüngliche Züchter oder die Herkunftsangabe der Sorte wird gut sichtbar mit weitergegeben. Bei mehrstufigen Züchtungen wird die bekannte Kette nachvollziehbar dokumentiert.
  • Gleiches Recht (ShareAlike): Das weitergegebene Saatgut steht wieder unter der SGT-Lizenz oder einer im Wesentlichen gleichwertigen freien Lizenz (insbesondere OSS oder OpenBreeding). Eine spätere Verengung der Rechte ist ausgeschlossen.
  • Kein Sortenschutz: Weder die ursprüngliche Sorte noch eine daraus abgeleitete Sorte darf zum Sortenschutz (Bundessortenamt, Gemeinschaftlicher Sortenschutz der EU) angemeldet werden. Ausgeschlossen sind ebenso Patente auf Pflanzenmerkmale oder Sequenzen der Sorte.
  • Ehrliche Angaben: Bekannte Informationen über Elternsorten, Kreuzungsjahr, Generation und züchterische Bearbeitung werden wahrheitsgemäß mit weitergegeben.

§ 4 Kommerzielle Nutzung

Kommerzieller Vertrieb ist ausdrücklich erlaubt, solange die Bedingungen aus § 3 eingehalten werden. Sorten unter SGT-Lizenz dürfen im landwirtschaftlichen Erwerbsanbau, in Gärtnereien und im Saatguthandel verwendet werden.

§ 5 Haftungsausschluss

Das Saatgut wird ohne Gewährleistung überlassen. Weder die oder der ursprüngliche Züchter:in noch der Betreiber der Plattform Saatgut-Tausch.de haften für Keimfähigkeit, Ertragsleistung, Sortenechtheit oder daraus abgeleitete Schäden. Diese Regelung gilt nur, soweit sie nach geltendem Recht zulässig ist.

§ 6 Wirksamkeit und Fortbestand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenz unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Lizenz gilt für die gesamte urheberrechtliche Schutzdauer und für die Dauer möglicher Züchtungs- und Verwertungsrechte. Änderungen an dieser Lizenz gelten nur für zukünftige Weitergaben; bereits weitergegebene Sorten bleiben unter der jeweils bei Übergabe gültigen Version.

Version 1.0 · veröffentlicht am 14.08.2026 · Saatgut-Tausch.de
Aktueller Text jederzeit unter saatgut-tausch.de/lizenz.html
🖨 Druckversion / PDF 🌱 SGT-Siegel (SVG)
So nutzt du sie

🌱 SGT-Lizenz an deine Sorte anbringen

1

Im Archiv taggen

Im Sorten-Editor bei „Lizenz" die Option Saatgut-Tausch-Lizenz (SGT) wählen. Deine Sorte erscheint im Sortenpass mit dem SGT-Siegel.

2

Auf Tütchen aufdrucken

Beim Weitergeben einen kleinen Hinweis auf das Tütchen: „SGT-Lizenz · saatgut-tausch.de/lizenz". Damit weiß der Empfänger woran er ist.

3

Beim Verschicken erwähnen

Kurzer Satz im Anschreiben: „Diese Sorte steht unter der Saatgut-Tausch-Lizenz. Voller Text auf saatgut-tausch.de/lizenz."

Häufige Fragen

FAQ

Ist die SGT-Lizenz rechtlich verbindlich?

Die SGT-Lizenz wirkt als vertragliche Vereinbarung zwischen dem oder der Züchter:in und der Empfänger:in. Sie stützt sich auf das deutsche Vertragsrecht und ist damit einklagbar, soweit die Vereinbarung wirksam zustande kommt. Sie ist keine behördlich geschützte Rechtsform wie der amtliche Sortenschutz, sondern ein Community-Rahmen — vergleichbar mit Creative-Commons-Lizenzen oder Open-Source-Software-Lizenzen. Für den vollen rechtlichen Schutz vor Sortenschutz-Anmeldung durch Dritte empfehlen wir zusätzlich die öffentliche Dokumentation der Sorte über den Sortenpass auf Saatgut-Tausch.de (Nachweis der Vorveröffentlichung).

Was passiert wenn jemand die Lizenz bricht?

Bei einem Verstoß (z.B. Anmeldung zum Sortenschutz trotz SGT-Lizenz) verliert die betreffende Person das Recht die Sorte weiter zu nutzen. Der oder die ursprüngliche Rechteinhaber:in kann die Rückgabe oder Vernichtung des Saatguts verlangen. In der Praxis ist der wichtigste Schutz aber die öffentliche Community: wer die Regeln bricht, verliert Vertrauen und Ansehen in der Sortenerhalter-Szene.

Kann ich meine Sorte auch verkaufen wenn sie unter SGT steht?

Ja, uneingeschränkt. Kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich erlaubt. Du musst nur beim Verkauf der Samen die SGT-Lizenz beibehalten und den ursprünglichen Züchter nennen. Alte Landsorten dürfen sowieso verkauft werden, moderne Züchtungen unter SGT ebenfalls.

Was ist wenn ich mit einer SGT-Sorte weiterzüchte?

Deine neue Sorte steht automatisch unter SGT-Lizenz (ShareAlike-Prinzip). Du gibst die Herkunft der Elternsorten an und der Zyklus beginnt von neuem. Das ist der Sinn des Ganzen: die Kette der Freiheit reißt nie ab.

Ist die SGT-Lizenz mit OSS oder OpenBreeding kompatibel?

Ja. Wir haben die SGT bewusst so formuliert dass sie zu OSS und OpenBreeding kompatibel ist. Eine unter SGT weitergegebene Sorte darf auch unter OSS weitergegeben werden, solange die Kernprinzipien (ShareAlike + Sortenschutz-Verbot + Namensnennung) gewahrt bleiben. Umgekehrt gilt das Gleiche. Wer bei SGT anfängt, ist nicht an ein bestimmtes Community-Ökosystem gebunden.

Warum eine eigene Lizenz und nicht einfach OSS nehmen?

OSS ist rechtlich sehr sauber formuliert, aber für Hobbygärtner oft schwer lesbar. OpenBreeding ist community-nah aber an eine bestimmte Plattform gebunden. Die SGT-Lizenz will dazwischen liegen: klare Alltagssprache, kein juristischer Overhead, für die deutschsprachige Hobbyszene gemacht. Wir sehen sie als Ergänzung, nicht als Konkurrenz.

Wer ist Träger der Lizenz?

Aktuell ist AHITSolutions (Betreiber von Saatgut-Tausch.de) Herausgeber des Lizenz-Textes. Ziel ist es die Trägerschaft mittelfristig in einen gemeinnützigen Verein oder eine offene Community-Trägerschaft zu überführen, sobald die Lizenz eine breitere Nutzung findet.

Bin ich als Nutzer:in verpflichtet die Lizenz zu unterschreiben?

Nein, es gibt keine Unterschrift. Die Zustimmung erfolgt konkludent durch die Annahme des Saatguts unter der Kennzeichnung „SGT-Lizenz". Wer die Bedingungen nicht akzeptieren möchte, gibt das Saatgut einfach zurück oder verwendet es nicht.

🌱 Diese Lizenz braucht Community

Rudi hat als Erster mitgezogen. Wenn du selbst züchtest, hilf uns die Saatgut-Tausch-Lizenz zu etablieren. Feedback zum Text ist ausdrücklich erwünscht, damit wir Version 1.1 gemeinsam feilen können.

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