
Eine freie Community-Lizenz für Züchtungen, Landsorten und Sortenraritäten. Damit deine Sorte für immer frei bleibt und niemand sie kommerziell wegpatentieren kann.
Jede Züchtung, jede alte Landsorte, jede Kreuzung ist ein Stück Kulturgut. Ohne engagierte Hobbyzüchter:innen wären viele Sorten längst verschwunden. Gleichzeitig können moderne Sortenschutz-Register genau diese Vielfalt kommerziell verriegeln. Die Saatgut-Tausch-Lizenz (SGT-Lizenz) verhindert das: wer eine Sorte unter SGT weitergibt, macht sie für immer frei nutzbar und verpflichtet alle Empfänger:innen dazu, sie ebenso frei weiterzugeben.
Die SGT-Lizenz reiht sich ein neben Open Source Seeds (OSS) von Johannes Kotschi und OpenBreeding von Lukas Wallmann (samen-tauschen.org). Alle drei Lizenzen verfolgen das gleiche Ziel — die SGT-Lizenz will einen niedrigschwelligen, klar verständlichen Weg für die Hobbygärtner-Community bieten.
Du darfst die Samen anbauen, ernten und vermehren — im Hausgarten, im Verein, in der Solawi, kommerziell im landwirtschaftlichen Anbau.
Du darfst die Sorte samenfest weitervermehren und aus deiner Ernte selbst wieder neue Samen gewinnen — für dich und andere.
Du darfst die Samen tauschen, verschenken oder verkaufen — an Freunde, Vereine, kleine Saatgut-Anbieter.
Du darfst mit der Sorte weiterzüchten, kreuzen, selektieren. Neue Sorten daraus stehen wieder unter SGT-Lizenz.
Bei jeder Weitergabe muss der ursprüngliche Züchter oder Herkunftshinweis genannt werden. Bei mehreren Zuchtstufen wird die Kette dokumentiert.
Wenn du die Sorte weitergibst — auch nach Weiterzüchtung — steht sie unter der SGT-Lizenz oder einer gleichwertigen freien Lizenz (OSS, OpenBreeding, CC-BY-SA).
Es ist ausgeschlossen, die Sorte oder eine daraus abgeleitete Sorte in ein kommerzielles Sortenschutz-Register (Bundessortenamt, EU-Sortenschutz) einzutragen.
Kreuzungsherkunft, Generation und Züchtungsjahr werden — soweit bekannt — bei der Weitergabe wahrheitsgemäß angegeben.
Alle drei Lizenzen teilen das ShareAlike-Prinzip (Weitergabe unter gleicher Lizenz). Sie unterscheiden sich in Formulierung, Zielgruppe und Ausschluss-Regeln.
| SGT-Lizenz | OSS (Kotschi) | OpenBreeding | |
|---|---|---|---|
| Vermehrung erlaubt | Ja | Ja | Ja |
| Weitergabe frei | Ja | Ja | Ja |
| Kommerzielle Nutzung | Ja (unter SGT-Weitergabe) | Ja | Ja |
| ShareAlike (Weitergabe unter gleicher Lizenz) | Ja | Ja | Ja |
| Sortenschutz-Verbot | Ja | Ja | Ja |
| Züchter-Namensnennung | Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Zielgruppe | Hobbyzüchter, Community | Agrar-Wissenschaft, Landwirtschaft | Community (samen-tauschen.org) |
| Sprache | Alltagssprache, kurz | Rechtlich präzise | Community-nah |
| Kompatibel mit den anderen | Ja, ShareAlike-kompatibel | Formal separat | Formal separat |
Die SGT-Lizenz ist bewusst zu OSS und OpenBreeding kompatibel: Sorten unter einer dieser Lizenzen dürfen unter SGT weitergegeben werden und umgekehrt, solange die Kernprinzipien (ShareAlike + Sortenschutz-Verbot + Namensnennung) gewahrt bleiben.
Pflanzensorten sind über Jahrhunderte gemeinschaftliches Kulturgut. Die Saatgut-Tausch-Lizenz (im Folgenden „SGT-Lizenz") stellt sicher, dass eine unter ihr weitergegebene Sorte für alle Menschen dauerhaft frei zugänglich, vermehrbar und weiterentwickelbar bleibt und keiner nachträglichen Einschränkung durch Sortenschutzrecht unterworfen wird.
Die SGT-Lizenz gilt für Saatgut, Pflanzenteile und Samen jeder Sorte, die von der oder dem Rechteinhaber:in ausdrücklich unter dieser Lizenz weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt durch Kennzeichnung (Aufdruck „SGT-Lizenz" auf Tütchen, Etiketten oder Beipackzettel) oder digital durch Angabe im Sortenpass auf saatgut-tausch.de.
Die Empfänger:in erwirbt mit der Übergabe folgende Rechte an der Sorte:
Wer Saatgut dieser Sorte oder daraus abgeleiteter Sorten weitergibt, verpflichtet sich zu Folgendem:
Kommerzieller Vertrieb ist ausdrücklich erlaubt, solange die Bedingungen aus § 3 eingehalten werden. Sorten unter SGT-Lizenz dürfen im landwirtschaftlichen Erwerbsanbau, in Gärtnereien und im Saatguthandel verwendet werden.
Das Saatgut wird ohne Gewährleistung überlassen. Weder die oder der ursprüngliche Züchter:in noch der Betreiber der Plattform Saatgut-Tausch.de haften für Keimfähigkeit, Ertragsleistung, Sortenechtheit oder daraus abgeleitete Schäden. Diese Regelung gilt nur, soweit sie nach geltendem Recht zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenz unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Lizenz gilt für die gesamte urheberrechtliche Schutzdauer und für die Dauer möglicher Züchtungs- und Verwertungsrechte. Änderungen an dieser Lizenz gelten nur für zukünftige Weitergaben; bereits weitergegebene Sorten bleiben unter der jeweils bei Übergabe gültigen Version.
Im Sorten-Editor bei „Lizenz" die Option Saatgut-Tausch-Lizenz (SGT) wählen. Deine Sorte erscheint im Sortenpass mit dem SGT-Siegel.
Beim Weitergeben einen kleinen Hinweis auf das Tütchen: „SGT-Lizenz · saatgut-tausch.de/lizenz". Damit weiß der Empfänger woran er ist.
Kurzer Satz im Anschreiben: „Diese Sorte steht unter der Saatgut-Tausch-Lizenz. Voller Text auf saatgut-tausch.de/lizenz."
Die SGT-Lizenz wirkt als vertragliche Vereinbarung zwischen dem oder der Züchter:in und der Empfänger:in. Sie stützt sich auf das deutsche Vertragsrecht und ist damit einklagbar, soweit die Vereinbarung wirksam zustande kommt. Sie ist keine behördlich geschützte Rechtsform wie der amtliche Sortenschutz, sondern ein Community-Rahmen — vergleichbar mit Creative-Commons-Lizenzen oder Open-Source-Software-Lizenzen. Für den vollen rechtlichen Schutz vor Sortenschutz-Anmeldung durch Dritte empfehlen wir zusätzlich die öffentliche Dokumentation der Sorte über den Sortenpass auf Saatgut-Tausch.de (Nachweis der Vorveröffentlichung).
Bei einem Verstoß (z.B. Anmeldung zum Sortenschutz trotz SGT-Lizenz) verliert die betreffende Person das Recht die Sorte weiter zu nutzen. Der oder die ursprüngliche Rechteinhaber:in kann die Rückgabe oder Vernichtung des Saatguts verlangen. In der Praxis ist der wichtigste Schutz aber die öffentliche Community: wer die Regeln bricht, verliert Vertrauen und Ansehen in der Sortenerhalter-Szene.
Ja, uneingeschränkt. Kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich erlaubt. Du musst nur beim Verkauf der Samen die SGT-Lizenz beibehalten und den ursprünglichen Züchter nennen. Alte Landsorten dürfen sowieso verkauft werden, moderne Züchtungen unter SGT ebenfalls.
Deine neue Sorte steht automatisch unter SGT-Lizenz (ShareAlike-Prinzip). Du gibst die Herkunft der Elternsorten an und der Zyklus beginnt von neuem. Das ist der Sinn des Ganzen: die Kette der Freiheit reißt nie ab.
Ja. Wir haben die SGT bewusst so formuliert dass sie zu OSS und OpenBreeding kompatibel ist. Eine unter SGT weitergegebene Sorte darf auch unter OSS weitergegeben werden, solange die Kernprinzipien (ShareAlike + Sortenschutz-Verbot + Namensnennung) gewahrt bleiben. Umgekehrt gilt das Gleiche. Wer bei SGT anfängt, ist nicht an ein bestimmtes Community-Ökosystem gebunden.
OSS ist rechtlich sehr sauber formuliert, aber für Hobbygärtner oft schwer lesbar. OpenBreeding ist community-nah aber an eine bestimmte Plattform gebunden. Die SGT-Lizenz will dazwischen liegen: klare Alltagssprache, kein juristischer Overhead, für die deutschsprachige Hobbyszene gemacht. Wir sehen sie als Ergänzung, nicht als Konkurrenz.
Aktuell ist AHITSolutions (Betreiber von Saatgut-Tausch.de) Herausgeber des Lizenz-Textes. Ziel ist es die Trägerschaft mittelfristig in einen gemeinnützigen Verein oder eine offene Community-Trägerschaft zu überführen, sobald die Lizenz eine breitere Nutzung findet.
Nein, es gibt keine Unterschrift. Die Zustimmung erfolgt konkludent durch die Annahme des Saatguts unter der Kennzeichnung „SGT-Lizenz". Wer die Bedingungen nicht akzeptieren möchte, gibt das Saatgut einfach zurück oder verwendet es nicht.
Rudi hat als Erster mitgezogen. Wenn du selbst züchtest, hilf uns die Saatgut-Tausch-Lizenz zu etablieren. Feedback zum Text ist ausdrücklich erwünscht, damit wir Version 1.1 gemeinsam feilen können.
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